Willkommen auf unserer Seite

Wir sind ein Verein von Autisten für Autisten. Betroffene, ob Frauen oder Männer, mit offizieller Diagnose oder Selbstdiagnose, sind willkommen.

Wir organisieren soziale Anlässe für Autisten. Bereits bestehende Angebote sind Wanderungen, die Museumsgruppe und Autismusgruppen (Diskussionsrunden), weitere sind in Vorbereitung.
Wir versuchen, bei unseren Angeboten verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Ist die Wandergruppe mit fünfzehn Teilnehmer zu anstrengend, organisieren wir gerne eine weitere Wandergruppe mit angepassten Bedingungen (E-Mail senden)
Vier der Autismusgruppen sind auf der Seite des Selbsthilfezentrums Winterthur zu finden: Selbsthilfegruppen für Betroffene  in Winterthur und in Schaffhausen. Autismusgruppen treffen sich in Räumlichkeiten für den Austausch zum persönlichen Befinden und zu Bedürfnissen. Über weitere Autismusgruppen geben wir gerne Auskunft (E-Mail senden).


Diese Fotos sind auf unseren Wanderungen entstanden:

Gesichter zeigen wir nicht, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes

(- ; ausgelegt mit den Rucksäcken der Teilnehmer

Rotes Waldvöglein, gesehen auf einer Wanderung im frühen Sommer

STATUTEN

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Verein erwachsener Autisten» besteht ein Verein mit Sitz in Winterthur im Sinne von
Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

2. Zweck

Der Verein ist ein Verein von Autisten für Autisten. Er verschafft der Stimme von Betroffenen Gehör, dient der
Vernetzung untereinander und sucht die konstruktive Zusammenarbeit mit Menschen und Institutionen, die
sein Anliegen unterstützen. Er hat das Ziel, Betroffene in ihrem beruflichen und privaten Alltag im Sinne einer
Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken. Er bildet eine Plattform für den Austausch von Ideen Betroffener. Insbesondere
fördert er Selbsthilfegruppen und unterstützt neue Gruppengründungen. Er stärkt die Position von Betroffenen
in der Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen. Er stärkt die Selbstermächtigung und macht
Öffentlichkeitsarbeit.

3. Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer den Vereinszweck gutheisst. Es werden folgende Mitgliederkategorien unterschieden:

Aktivmitglieder mit Stimmrecht

  • a) Einzelmitglieder (natürliche Personen), die selber Autisten sind. Ausnahmen kann der Vorstand bestimmen

Passivmitglieder ohne Stimmrecht

  • a) Einzelmitglieder (natürliche Personen)

  • b) Kollektivmitglieder (juristische Personen)

Alle Mitglieder erhalten regelmässig Information.

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines Aufnahmegesuches. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand jederzeit erfolgen.

4. Finanzielle Belange

Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Mitgliederbeiträge und freiwillige Zuwendungen.
Der Verein besteht aus aktiven Einzel- und passiven Einzel- oder Kollektivmitgliedern. Die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Im Falle einer Auflösung ist
das verbleibende Vereinsvermögen unwiderruflich einer gemeinnützigen Institution mit ähnlicher Zielsetzung
zu vermachen. Ein Rückfall des Vermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen. Rechnungsjahr ist das
Kalenderjahr.

5. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  • a) Mitgliederversammlung

  • b) Vorstand

  • c) Kontrollstelle

a) Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen,
auf Beschluss des Vorstandes oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. Die Einladung zur
Mitgliederversammlung hat mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich, unter Bekanntgabe der Traktanden,
zu erfolgen. Anträge von Mitgliedern müssen zehn Tage vor der Mitgliederversammlung im Besitz des
Vorstandes sein.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse und entscheidet mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten über:

  • Wahl des Vorstande

  • Wahl der Kontrollstelle

  • Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

  • Höhe der Mitgliederbeiträge

  • Entlastung für die geschäftsführenden Organe

  • Alle weiteren Geschäfte, die der Mitgliederversammlung vorgelegt werden

Mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ist zu entscheiden über

  • Statutenänderungen

  • Auflösung des Vereins oder Fusion

b) Vorstand

Der Vorstand konstituiert sich selbst und entscheidet über die Zeichnungsberechtigung. Er formt die Ziele des
Vereins und überwacht deren Verwirklichung.

c) Kontrollstelle

Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und liefert dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung
einen schriftlichen Bericht ab.


Winterthur, 4. Dezember 2021


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